Prosoft ERP

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der ProSoft Software-Entwicklung GmbH, Iserlohn - nachstehend Prosoft - (Stand: 01.01.2023)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Prosoft und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, denen Prosoft nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Prosoft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt. Die Verträge bedürfen der Schriftform.

1. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Prosoft sind stets freibleibend. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Prosoft sie schriftlich bestätigt.

2. Sachlicher Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung, die entgeltliche Nutzungsüberlassung und den Verkauf von Software und deren Updates und Ergänzungen.

3. Gewährleistung
Prosoft übernimmt die Gewähr dafür, dass die Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorgesehenen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern.
Die Gewährleistungsfrist beginnt an dem im Softwareüberlassungs-/-Kauf- und –Wartungsvertrag genannten Datum.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Prosoft übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, anormale Betriebsbedingungen, sowie auf Fehler im Leitungsnetz oder sonstige äußere Einflüsse zurückzuführen sind.

4. Datenschutz, Geheimhaltung
Prosoft ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die von ihr mit der Erfüllung eines Softwareauftrages betraut sind, Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen streng vertraulich zu behandeln.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Gegenstände der Lieferungen bleiben Eigentum von Prosoft bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegenüber den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien.
Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Prosoft zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von Prosoft; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Prosoft liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn Prosoft hätte dies ausdrücklich erklärt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich in der jeweils ausgewiesenen Währung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Eingehende Zahlungen kann Prosoft auch entgegen anders lautenden Bestimmungen auf die jeweils älteste Forderung gegen den Kunden verrechnen.

7. Ausschluss von Ansprüchen
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Prosoft in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten jeglicher Art ist dann ausgeschlossen, wenn Prosoft den Kunden aufgefordert hat, sich von seinen Daten eine Sicherheitskopie anzufertigen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von Prosoft.
Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Iserlohn als vereinbart.
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

9. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht.